Roman: Irrungen, Wirrungen (1887)
Autor/in: Theodor FontaneEpoche: Realismus
Inhaltsangabe/Zusammenfassung, Szenen-Analyse und Interpretation
Die vorliegende Textstelle stammt aus dem Roman „Irrungen, Wirrungen“, das Theodor Fontane im Jahr 1887 verfasst hat. Der Roman stellt die Gesellschaft im 19. Jahrhundert und die darauf folgende Probleme bei ständeübergreifenden Beziehungen dar.
Nachdem die damals heimliche unstandesgemäße Beziehung zwischen Botho und Lene durch die Begegnung mit Bothos Freunden unerwartet öffentlich wurde, bekommt Botho ein Brief von seiner Mutter. In dem Brief wird über die schlechte finanzielle Lage, die durch eine Vernunftehe mir Käthe, seine Cousine, zu verbessern ist, berichtet. Aufgrund dessen muss Botho in diesem Kapitel eine Entscheidung treffen, ob er die Beziehung mit Lene weiterführt, oder ob er seine Familie mit der Heirat Käthes beschwichtigen wird. Zudem stellt sich in Kapitel 14 die Frage, ob die gesellschaftliche Ständeordnung im 19. Jahrhundert der persönlichen Freiheit des Individuums, sich selbst zu verwirklichen, entgegensteht.
Zunächst erfährt Botho durch den Brief seiner Mutter, dass er bald eine Entscheidung treffen muss. Die Tatsache, dass er selbst sagt, dass „ein Hinausschieben nicht länger möglich“ ist (S. 99 Z. 35), unterstreicht, dass er sich der Konfrontation mit der Realität gescheut hat. Seine Trauer über die bevorstehende Entscheidung zeigt sich in seiner Aussage „Wer bin ich? Ein Durchschnittsmensch aus der sogenannten Obersphäre der Gesellschaft“ (S. 100 Z. 2). Somit wird deutlich, dass auch für ihn der Gesellschaftsstand den Wert des Menschen bestimmt.
Diese Trauer führt dazu, dass Botho mit dem Pferd ausreitet, um die Situation rational zu analysieren und eine Entscheidung zu treffen. Botho beginnt damit, die Situation vernünftig zu betrachten. Zudem stellt er sich ständig Fragen, die seinen Gedankengang zeigen, wie z. B. „Will ich Lene heiraten? Hab ichs ihr versprochen?“ (S. 100 Z. 26f). Das Wortfeld „Nein“ umgibt den ganzen Abschnitt, damit der Leser Bothos rationalen Entschluss nachvollziehen kann, dass im 19. Jahrhundert eine unstandesgemäße Beziehung gesellschaftlich gesehen zu große Risiken birgt. Mit der Aussage „was durchaus getan werden muss“ (S. 100 Z. 31f) wird auch klar, dass Botho sogar aufgrund der Manipulation durch die Gesellschaft davon überzeugt ist, dass man nur das machen soll, was die Gesellschaft unterstützt und goutiert.
Diese Vernunft vermischt sich aber mit Gefühlen zu einer Aussage, die alle vorherigen Fragen beantwortet, und zwar „Weil ich sie liebe“ (S. 100 Z. 33f). Hier werden vor allem die intimen Gefühle und Zuneigungen Bothos gegenüber Lene zum Ausdruck gebracht. Auch der Ausruf „Weil ich sie liebe!“ (S. 101 Z. 1) ist eine Art Steigerung der Gefühle. Indem er die Liebe als „Rätsel“ (S. 101 Z. 5) bezeichnet, wird seine Abweichung von der gesellschaftlichen Norm ganz klar und deutlich. Jedoch kennt Botho dieses Rätsel, und zwar die „Einfachheit, Wahrheit und Natürlichkeit“ (S. 101 Z. 11), die er in Lene findet. Somit gilt dies auch als eine indirekte Kritik an der oberflächlichen adeligen Gesellschaft. Außerdem denkt Botho weiterhin, dass alles, was er eigentlich will, nur das Glück sei. Das Wortfeld „Glück“ wird mit dem Wortfeld „Gesellschaft“ ständig in Beziehung gebracht, um den Gegensatz zu unterstreichen. Die gesellschaftlichen Regeln als Maßstab des Handels stehen somit immer gegen das persönliche Glück des Menschen. Doch seine hoffnungslose Aussage „Und nun soll ich heraus aus diesem Glück und soll ein anders eintauschen, das mir keins ist“ (S. 101 Z. 29f), die recht emotional ist, wird die Unmöglichkeit des Widerstands der Menschen dargestellt. Hierzu wird indirekt gesagt, dass Botho gezwungen wird, eine standesgemäße Ehe mit Käthe zu haben. Obwohl seine Mutter in ihrem Brief die Entscheidung ihm überlassen hat, weiß Botho selbst, dass er dem Diktat der Gesellschaft folgen soll bzw. muss. Obwohl er kein Widerstand geben wird, übt Botho eine sehr starke Kritik an der Gesellschaft, wobei er sie als das „Unwahre, Geschraubte, Zurechtgemachte“ (S. 101 Z. 32) beschreibt.
Diese Kritik weicht aber komplett von Botho ab, als er vor einem Denkmal eines Adeligen steht, der eine unstandesgemäße Beziehung hatte und der daran zugrunde gegangen ist. Dabei denkt er sich, dass „das Herkommen unser Tun bestimmt“ (S. 102 Z. 33). Mit dieser Erkenntnis gibt Botho seinen Widerstand letztlich auf und lässt die Gesellschaft den weiteren Verlauf seines Lebens bestimmen. Und der, der der Gesellschaft widerspricht, wird seiner lebenslang leiden. Hier wird auch die Angst, gegen die Erwartung der Gesellschaft zu handeln, deutlich erkennbar. Nachdem Botho seine Entscheidung getroffen hat, wird seine Umgebung beschrieben, wobei deutlich wird, dass der Gesellschaftsstandard den Alltag der Menschen konstruiert. Letztendlich versucht Botho sich selbst davon zu überzeugen, dass seine Entscheidung die richtige ist, wobei er gewöhnliche gesellschaftliche Gesetze wiederholt, wie z. B. „Ordnung ist Ehe“ (S. 103 Z. 21). Dem Leser ist dabei allerdings klar, dass Botho lieber ein chaotisches Leben mit Lene führen würde, als ein ordentliches mit Käthe. Das Leiden der Menschen unter den gesellschaftlichen Normen wird durch Bothos Vermutung „aber schwer ist es doch… für dich und mich“ (S. 103 Z. 28) herausgestellt. Hier wird besonders klar, dass Botho und Lene im Nachhinein diese Beziehung kalt und emotionslos verarbeiten sollen.
Betrachtet man all das zusammen, so stellt man sofort fest, dass die Gesellschaft dem Individuum seine persönliche Entscheidungsfreiheit nimmt. Botho muss letztendlich das tun, was die Gesellschaft eigentlich verlangt bzw. erwartet, d. h. er muss auf sein Glück komplett verzichten. Hierzu muss auch gesagt werden, dass er das System zwar kritisiert, aber ohne an einen tatsächlichen Widerstand zu denken. Letztendlich muss der Mensch (dargestellt durch Botho) die Realität akzeptieren und leiden, damit er letztendlich leben kann. Ergänzend ist aber zu sagen, dass im 19. Jahrhundert große Fortschritte bei der Festlegung des Freiheitsbegriffes erzielt wurden. Dies schlug sich in der Rechtsgebung und Rechtssprechung nieder, die die Freiheit des Individuums stärkten. Philosophisch wurde der Freiheitsbegriff im 19. Jahrhundert maßgeblich durch Immanuel Kant (1724-1804) geprägt:
„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“